Benötige ich eine private Unfallversicherung?
Der gesetzliche Schutz hilft selten
Über einen möglichen Schicksalsschlag, der die bisherige Lebensplanung komplett zum Nachteil verändert, denkt natürlich niemand gerne nach. Aber Unfälle passieren überall. Häufig werden Betroffene so schwer verletzt, dass sich ihr Leben grundlegend ändert. Ohne eine private Unfallversicherung sind Sie im Ernstfall allerdings schlecht geschützt, denn der gesetzliche Unfallschutz greift nur, wenn sich ein Unfall während der Arbeit oder Schule ereignet. Die meisten aller Unfälle passieren aber in der Freizeit.
Selbstständige und nicht Berufstätige tragen das Risiko, einen Unfall zu erleiden, sogar zu hundert Prozent selbst, denn sie sind über den gesetzlichen Unfallschutz gar nicht versichert.
Die private Unfallversicherung leistet bei allen Unfällen des täglichen Lebens, ganz gleich, ob sie zu Hause, auf Reisen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr geschehen. Sie gilt weltweit und rund um die Uhr.
Ältere Berufstätige, die bereits gesundheitliche Einschränkungen haben, können manchmal keine private Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen. Hier ist die Unfallversicherung oft eine Alternative. Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung schützt sie vor den finanziellen Folgen bei Unfällen. Die Unfallversicherung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Beitrag als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings erhalten Sie eine Leistung auch nur bei Gesundheitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Wenn Sie dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt sind, können Sie Ihre gewohnten Freizeitaktivitäten und manchmal sogar Ihrem Beruf nicht mehr ausüben.
Unfallschutz von Geburt an
Eine private Unfallversicherung können Sie für Ihre Kinder schon von Geburt an abschließen. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich vor den oft existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern.
Was leistet die Unfallversicherung?
Das Wichtigste bei der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung, denn bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalsumme.
Damit können Sie Einkommenseinbußen auffangen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel finanzieren. Meist wird auch eine monatliche Rente für den Fall bleibender Gesundheitsschäden vereinbart. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?
Natürlich sollten Sie die Versicherungssumme an Ihrem individuellen Bedarf ausrichten. Nach einer gebräuchlichen Faustformel für die Berechnung der Versicherungssumme in der privaten Unfallversicherung, sollten Sie aber mindestens das Dreifache bis zum Fünffachen Ihres Jahreseinkommens absichern.
Damit die Leistungen Ihrer Unfallversicherung mit den stetig steigenden Lebenshaltungskosten mithalten, sollte die Versicherung dynamisch gestaltet werden. In diesem Fall werden Versicherungssummen und Beiträge regelmäßig um einen festen Prozentsatz angepasst.
Mehr Leistung bei schweren Unfallfolgen
Viele Versicherer bieten eine so genannte Progression an. Bei höherem Invaliditätsgrad wird dann mehr gezahlt, als dem tatsächlichen Invaliditätsgrad entspricht. Beispielsweise bekommen Sie bei einer unfallbedingten Invalidität von 50 Prozent je nach Vereinbarung bereits 150 Prozent der vollen Invaliditätsleistung. Da bei höheren Invaliditätsgraden der Finanzbedarf des Betroffenen meist höher ist,
bewirkt die Progression, dass auch eine höhere Kapitalleistung ausbezahlt wird.
Private Unfallversicherung und/oder Berufsunfähigkeitsverssicherung?
Beide Versicherungen decken unterschiedliche Risiken ab
Neben der Unfallversicherung schützt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls vor den finanziellen Folgen bleibender körperlicher Schäden. Darüber hinaus leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei andauernden Erkrankungen, die nicht durch einen Unfall verursacht sind. Aber nur, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Viele Berufe können jedoch durchaus noch mit einer bleibenden gesundheitlichen Einschränkung ausgeübt werden.
Die private Unfallversicherung leistet bereits bei sehr niedrigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt für die mit der Invalidität verbundenen finanziellen Verluste. Daher kann eine Unfallversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen! Sie dient jedoch als hervorragende Ergänzung zur finanziellen Absicherung der eigenen Zukunft bei dauerhaften Unfallfolgen.
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Benötige ich eine separate Photovoltaikversicherung?
Viele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen, bei manchen Versicherern auch Photovoltaikanlagen, sind meist in der bestehenden Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderte Versicherung. Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie - es besteht die Gefahr der Unterversicherung. Wenn man bei einer solchen Wertverbesserung den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpasst, erstattet der Gebäudeversicherer mögliche Schäden später nicht vollständig. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete an. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der Gebäudeversicherung. Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen ersetzt. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.
Je nach Versicherungstarif, lässt sich in der Photovoltaik-Police auch der Ertragsausfall mitversichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.
Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Photovoltaikanlage selbst verantwortlich
Nur wer für seine Photovoltaikanlage zusätzlich auch einen Haftpflichtversicherungsschutz besitzt, ist finanziell auf der sicheren Seite. Denn falls etwa ein Solarmodul beim Sturm vom Dach geweht wird und auf ein parkendes Auto, oder sogar auf eine vorbeigehende Person stürzt, haftet man mit seinen Vermögen. Bevor man einen eigenen Haftpflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der privaten Haftpflichtversicherung besteht.
Ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken, sowohl bei einer Privatanlage wie auch im gewerblichen Bereich, ob Werkhalle oder Freigelände. Deshalb sollte bereits mit Baubeginn Versicherungsschutz bestehen.
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Wer braucht eine Gebäudeversicherung?
Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasserschäden durch Rohrbrüche oder Unwetter mit Sturm, Blitzschlag, Hagel können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Es sollte eben nicht nur die Feuerversicherung bestehen, sondern auch Leitungswasserschäden, Sturm-, und Hagelschäden versichert sein.
Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Haus unter Wasser, ein Feuer zerstört Teile, oder auch das ganze Gebäude. In all diesen Fällen sichern Sie sich für finanzielle Verluste mit einer Wohngebäudeversicherung ab.
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte dem Wert Ihrer Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger ist als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor.
Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein, denn stellt sich heraus, dass Sie unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von inzwischen 300.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es dann zu einem Schaden von 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.
Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung
Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. In diesem Fall werden Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist jedoch, dass Sie mit dem Versicherer eine gleitende Neuwertversicherung vereinbaren. Dadurch werden Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst.
In jüngster Zeit werden Gebäudeversicherungen mit Unterversicherungsverzicht auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter festgelegt.
Was ist alles versichert?
Eine Wohngebäudeversicherung schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie beispielsweise Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden.
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient, zum Beispiel Werkzeug, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen.
Inwieweit der Garten, der Swimming-Pool oder die moderne Wasseraufbereitungsanlage mitversichert ist, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann manchmal sogar mit dem Versicherer ausgehandelt werden.
Extraleistungen je nach Vertrag
Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden: die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen.
Risiken können zusätzlich eingeschlossen werden
Je nach regionaler Lage kann Ihr Gebäude aber auch durch andere Risiken gefährdet sein - vor allem durch Naturereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck. Solche naturbedingten „Elementarschäden“ können in der Gebäudeversicherung mitversichert werden. Allerdings wird ein Aufpreis fällig, der je nach Region und örtlicher Risikosituation unterschiedlich hoch sein kann.
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Wozu gibt es die Glasversicherung?
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz bei Glasbruch für Schäden am Versicherungsort. Die Glasversicherung ersetzt zerbrochene Glas- und Kunststoffscheiben. Dazu gehören Fenster, Glastüren, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Dachverglasungen. Je nach Tarif zahlt der Versicherer auch Schäden an Spiegeln, Möbelverglasungen und Ceran-Kochfeldern. Auch die Entsorgung des beschädigten Glases kostet Geld. Für die Montage von größeren Glaselementen kann ein Kran oder ein Gerüst erforderlich sein. Bei den meisten Glasversicherungen sind diese Kosten mitversichert.
Was ist in der Glasversicherung nicht versichert?
Nicht versichert sind optische Gläser, Geschirr, Beleuchtungskörper, Handspiegel, Photovoltaikanlagen, Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Geräte sind. Auch für Oberflächenbeschädigungen wie Schrammen, Muschelausbrüche sowie das Undicht werden der Randverbindungen bei Mehrscheibenisolierverglasungen besteht kein Versicherungsschutz.
Die Einzelpolice kann günstiger sein
Die Beiträge zur Glasversicherung richten sich nach der tatsächlichen Glasfläche oder pauschal nach der Wohnfläche in Quadratmetern. Die Glasversicherung wird häufig im Paket mit der Gebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Ein separater Vertrag bei einem günstigen Anbieter kann allerdings preiswerter sein.
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Was leistet die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde.
Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1000 Euro, Teppiche, elektrische Geräte, Kleidung, Gartengeräte und die Campingausrüstung. Wenn Sie nicht sicher sind, was alles versichert ist, stellen Sie sich vor, Sie würden Ihre Wohnung umdrehen: Alles, was herausfällt, ist versichert!
Umfassende Leistung
Mit einer Hausratversicherung schützen Sie Ihre gesamte Habe gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Vandalismus, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden.
Auch ungewöhnliche Risiken wie etwa Schäden durch Fahrzeuganprall oder Flugzeugabsturz werden vom Versicherer ersetzt. Je nach Tarif erhält der Versicherte Ersatz, sogar bei Gefriergutschäden nach Stromausfall, bei Schlüsselverlust oder bei Schäden nach inneren Unruhen.
Der Versicherer ersetzt im Regelfall den Wiederbeschaffungswert des zerstörten oder gestohlenen Hausrats. Bei beschädigten Sachen werden die erforderlichen Reparaturkosten ersetzt.
Neben den eigentlichen Sachschäden werden bis zu einer Höchstgrenze auch Hotelkosten ersetzt, wenn die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar geworden ist. Das gleiche gilt auch für Rückreise oder Umzugskosten nach einem besonders schweren Versicherungsfall.
Brauche ich eine Hausratversicherung?
Auf eine Hausratversicherung sollten Sie nicht verzichten, wenn der Wert Ihres Hausrats so hoch ist, dass die Zerstörung etwa durch einen - gar nicht so seltenen - Wohnungsbrand, durch Einbruch oder auch durch Vandalismus oder Naturereignisse einen empfindlichen finanziellen Schaden für Sie bedeuten kann.
Das ist häufig der Fall, wenn Sie über die Jahre den Wert Ihrer Wohnungseinrichtung gesteigert haben, etwa durch die Anschaffung exklusiver Möbel oder einer hochwertigen Küche. Auch der Wert der Unterhaltungselektronik kann beträchtliche Summen erreichen.
Wichtig auch für junge Leute
Eine Hausratversicherung kann auch schon für junge Leute wichtig sein. Der Hausratschutz über die Eltern fällt mit dem Auszug in die erste eigene Wohnung weg, jetzt muss man selbst für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. Das ist besonders belastend, wenn man sein Bankkonto für das neue Wohnzimmer, die Designer-Einbauküche oder die schicken Schlafzimmermöbel bis zum letzten Cent geplündert hatte. Schon eine kleine Unachtsamkeit, etwa eine umgefallene Kerze, kann zum Totalschaden führen. Eventuell kann auch ein, nicht haftpflichtversicherter, Nachbar der Schadensverursacher sein. Wer kommt dann für die Einrichtung der nächsten Wohnung auf?
Spätestens die Neuanschaffung der Verluste nach einem Schaden zeigt, wie wichtig eine gute Hausratversicherung bereits für junge Menschen ist.
Was muss ich bei der Hausratversicherung beachten?
Zusatzrisiken einschließen - Bestimmte Risiken müssen beim Hausratschutz zusätzlich versichert werden. Je nach Versicherer und Tarif können das z.B. Fahrraddiebstahl oder Elementarschäden sein.
Vermeiden Sie Unterversicherung - Ihr Versicherer ersetzt Schäden nicht in voller Höhe, falls die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt wurde.
Melden Sie Gefahrenerhöhung - Wird zum Beispiel ein Gerüst am Haus errichtet, oder ist die Wohnung einige Monate unbewohnt, sollten Sie das Ihrem Versicherer melden. Denn dies gilt als Gefahrenerhöhung.
Grobe Fahrlässigkeit - Wer das Fenster gekippt lässt und ein Dieb so in das Haus eindringen kann, muss sich grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Kerze anzünden und den Raum verlassen. Die Versicherer kürzen in solchen Fällen die Schadensleistung. Es gibt allerdings Verträge mit dem Zusatz „Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit“, dann zahlt der Anbieter auch in solchen Fällen.
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