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Privatrechtsschutz hier vergleichen!Was leistet die Rechts­schutz­ver­si­che­rung?

Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine Andere

Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.

Falls Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, mit Ihrem Arbeitgeber streiten oder ein Handwerker schlechte Arbeit macht. Wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen wollen, kann der Gang zum Anwalt oder zum Gericht unumgänglich werden.
Dies birgt finanzielle Risiken, denn wer einen Rechtsstreit verliert, zahlt sämtliche Kosten, also auch die des Gegners, aus eigener Tasche. Dazu gehören Anwaltsrechnungen, Gutachtergebühren und Gerichtskosten. Das summiert sich schnell auf hohe Beträge, selbst bei kleineren Prozessen gehen die Kosten manchmal in die Tausende.

Sogar wenn Sie den Rechtsstreit gewonnen haben, können Sie auf Ihren Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn etwa Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig ist.

Gegen diese finanziellen Risiken schützen Sie sich mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Der Rechtschutzversicherer sorgt mit Fachkenntnissen und finanzieller Unterstützung dafür, dass Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko bekommen, denn er zahlt im Streitfall alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Auch im Schlichtungsverfahren finanziell geschützt

Häufig werden vor Gericht nur Teilerfolge erzielt und die Kosten zwischen den Parteien entsprechend aufgeteilt. Vergleiche sind ebenfalls nicht selten, hier tragen Kläger und Beklagter jeweils ihre eigenen Kosten. Auch die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, die in einigen Bundesländern vor einer Klage bei Gericht vorgeschrieben sind, bezahlt im Regelfall Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Welchen Rechtsschutz brauche ich?

Bei Rechtsschutzversicherungen gibt es verschiedene Leistungsbausteine, die sie je nach beruflicher und privater Lebenssituation abschließen und später auch anpassen können.

Der Versicherungsschutz für alle Probleme rund um Ihr Fahrzeug wird am häufigsten genutzt. Sie entscheiden, ob Sie zusätzlich den privaten, oder auch den beruflichen Bereich ver­sichern wollen. Bei Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis, etwa wenn Ihnen gekündigt wird, greift der Arbeitsrechtsschutz. Für Selbstständige, bzw. Arbeitgeber gibt es ebenfalls die Möglichkeit der betrieblichen Absicherung. Sie können sich weiterhin als Mieter, oder auch als Eigentümer, bei Streitigkeiten im Immobilienbereich ver­sichern. Steuerstreitigkeiten, Vertragsauseinandersetzungen, Schadenersatzfragen, Straf- oder Sozialgerichtsverfahren sind meist ebenso abgesichert.

Typische Schadensfälle

Rechtsstreitigkeiten gibt es in allen Bereichen wie Arbeit, Verkehr und Wohnung. Wer etwa gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht klagen.
Bei Arbeitsstreitigkeiten trägt in erster Instanz jedoch jede Partei ihre Anwaltskosten selber, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Selbst wenn Sie ein Arbeitsgerichtsverfahren in erster Instanz gewinnen, bleiben Sie also auf der Rechnung Ihres Anwalts sitzen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.
Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter sind ebenfalls häufig, z.B. bei Eigenbedarfskündigungen, Nebenkostenabrechnungen oder Zahlungsrückständen. Sowohl als Mieter wie auch als Vermieter ist man mit einem passenden Rechtsschutz auf der sicheren Seite, wenn man im Streitfall die Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen will.
Wer unverschuldet oder selbst verschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kommt oft um einen Rechtsstreit nicht herum. Denn allein die bei Verkehrsunfällen entstehenden Sachschäden können tausende Euro betragen, von den Schadenersatzforderungen bei schweren Verletzungen mit bleibenden Folgen gar nicht zu reden.

In welchen Fällen kann die Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht helfen?

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt vor finanziellen Risiken in vielen Bereichen, doch sie kann nicht alle denkbaren Fälle abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen.

Bestimmte Auseinandersetzungen können deshalb nicht versichert werden, so etwa Verfahren wegen Parkverstöße im Straßenverkehr, Streitigkeiten rund um den Hausbau oder im Recht der Handelsgesellschaften, Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte.
Im Erbrecht werden im Regelfall nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch Tod eines Erblassers, das erforderlich macht. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auch Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Per­sonen sind in der Rechts­schutz­ver­si­che­rung ausgeschlossen.


Vor Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung sollten Sie sich genau informieren und von uns beraten lassen, welchen individuellen Schutz Sie wirklich brauchen.

Vergleichen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung hier!