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Rürup-RenteWie funktioniert die staatliche Förderung mit der Rürup- Rente?

Die Rürup-Rente (auch: „Basisrente“) ist eine private Rentenversicherung und die steuerliche Förderung wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung und ist in der Auszahlphase nur als lebenslange Rentenzahlung zu beziehen. Das Kapital aus einer Rürup-Vorsorge darf, ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche, nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich

Wer auf diese Flexibilität verzichten kann wird belohnt, denn die Beiträge sind steuerlich absetzbar. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler sinnvoll, da diese mit der Rürup-Rente Ihre Steuerlast senken können. Als Rürup-Sparer können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben Der Vorteil besteht darin, dass Sie in umsatzstarken Jahren Ihre Steuerlast reduzieren und mit der Ersparnis Ihre Altersvorsorge erhöhen.

Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Alters­vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Allerdings nicht in vollem Umfang, sondern im Jahr 2019 maximal bis zu einem Höchstbetrag von 24.305/48.610 EUR (ledig/verheiratet) pro Jahr, zu 88%. Dieser Satz steigt weiter um 2% pro Jahr, bis dann im Jahr 2025 100% steuerlich absetzbar sind. Der förderfähige Höchstbeitrag ist an die Entwicklung der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Der Betrag ist damit nicht mehr dauerhaft fixiert, sondern kann sich jährlich erhöhen.

Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67) erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab dem vollendeten 62. Lebensjahr beantragen.

Auch die eventuelle Vorsorge für Ihre Familie ist möglich. Zwar sind Ansprüche aus einer Rürup-Rente laut Gesetz nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren wenn dies gewünscht wird.

Für wen eignet sich die Rürup-Rente besonders?

Auf Selbstständige zugeschnitten

Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Rürup-Rente besonders auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten, die während ihres Berufslebens oft keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erwerben weil Sie sich befreien haben lassen und deshalb in voller Eigenverantwortung finanziell für Ihren Ruhestand vorsorgen sollten.

Auch Arbeitnehmer können profitieren

Auch als Arbeitnehmer, mit gesetzlichem Rentenanspruch, können Sie die Vorteile der Rürup-Rente nutzen. Als Arbeitnehmer profitieren Sie genauso von der steuerlichen Förderung. Dabei ist es nur wichtig die maximalen Fördergrenzen zu beachten. Deshalb sollten Sie sich immer individuell und unabhängig beraten lassen!

Wie finde ich das passende Rürup-Produkt?

Viele Anbieter, zahlreiche Produkte

Es ist nicht einfach, bei der Vielzahl der Anbieter das richtige Produkt zu finden. Wichtig für die Wahl des passenden Produkts ist vor allem die optimale Nutzung der staatlichen Förderung. Auf eine gründliche Beratung sollten Sie daher nicht verzichten.
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Optimale Förderung durch kompetente Beratung

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