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GrundfähigkeitsversicherungWas ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den innovativen Vorsorgelösungen. Im Unterschied zur "klassischen" Berufs­unfähig­keitsversicherung wird nicht geprüft, ob und inwieweit der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Der Versicherer leistet, wenn man bestimmte körperliche Grundfähigkeiten wie z.B. gehen, sehen, verliert.

Bei den meisten Tarifen entsteht der Anspruch auf Rentenleistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung, wenn man nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage ist oder sein wird, die vertraglich definierten Fähigkeiten/Tätigkeiten auszuüben.

fähigkeiten

Dies sind meist eine Grundfähigkeit der Stufe A oder drei Fähigkeiten der Stufe B.
Zu den Fähigkeiten der Stufe A gehören das Sehen, Sprechen, Hören und Gehen und der Gebrauch der Hände.
Zur Stufe B zählen das Treppensteigen, Knien und Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Bewegen der Arme, Heben und Tragen sowie selbständiges Autofahren.
Beim Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung ist ein Fragebogen zum Gesundheitszustand zu beantworten.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist allerdings kein vollwertiger Ersatz für einen echten Berufs­unfähig­keitsschutz, denn nicht alle möglichen Ursachen für Berufs­unfähig­keit wie beispielsweise seelische Leiden sind versichert. Die Grundfähigkeitsversicherung ist aber eine bezahlbare Alternative für alle, die sich einen vollwertigen Berufs­unfähig­keitsschutz nicht leisten wollen oder können, denn die Beiträge zum Grundfähigkeitsschutz sind vergleichsweise günstig.

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