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Drohne im Sonnenuntergang

Ist Ihre Drohne eigentlich versichert?

Ob Spielzeug für die Kleinen oder Hobby für die Großen – Drohnen werden immer beliebter. Über den Einsatz der unbemannten kleinen Flugobjekte wird viel berichtet. Dabei geht es oft um
Datenschutz, also etwa um die Frage, was die Drohne fotografieren darf. Übersehen wird häufig der versicherungsrechtliche Aspekt. Viele Käufer von Quadro- und Multikoptern wissen nicht, dass diese Drohnen rein rechtlich betrachtet, laut Luftverkehrsgesetz, als Luftfahrzeug gelten und damit versicherungspflichtig sind!

Dies gilt auch bei einer reinen privaten Nutzung. Wer eine Drohne, einen Multicopter oder einen Quadrocopter fliegenlassen will, sollte sich damit vertraut machen, welche Genehmigungen nötig sind, welche Gesetze und Richtlinien beziehungsweise Regeln sowie Verbote und Einschränkungen es gibt.

Es besteht immenses Schadenpotenzial!

Dass der Hinweis auf diese Versicherungspflicht in vielen Bedienungs- und Verkaufsunterlagen fehlt, kann für den Nutzer zu bösen Überraschungen führen. Denn im Gegensatz zum übrigen Sortiment einer Spielwarenabteilung, ist das Schadenpotenzial privat betriebener Flugmodelle immens. Es sind Abstürze auf Personen, Fahrzeuge oder Gebäude denkbar, sowie auch eine Kollision mit einer Hochspannungs-leitung. Vor diesem Hintergrund erscheinen hohe Sach- und Personenschäden als ein realistisches Szenario. Es kommen mögliche Klagen Dritter wegen der Beeinträchtigung des Eigentums oder der Privatsphäre hinzu. Dies sollten private Nutzer, die eine Drohne für Film- oder Fotoaufnahmen aus der Vogelperspektive am Himmel kreisen lassen, mit bedenken. Eine Haftpflichtversicherung ist also Pflicht.

In den meisten privaten Haftpflichtversicherungen sind Drohnen nicht versichert!

Viele gehen jedoch davon aus, dass dies über die private Haftpflichtversicherung abdeckt ist. In der Regel ist dies nicht der Fall. Es muss also bei der privaten Haftpflichtversicherung geprüft werden, ob Versicherungsschutz besteht, oder dieser eventuell zusätzlich eingeschlossen werden kann.

Für Fluggeräte mit mehr als fünf Kilo Gewicht müssen Nutzer in jedem Fall eine spezielle Haftpflichtdeckung für Luftfahrzeuge abschließen. Will man auch eine Kaskoversicherung für Schäden am Fluggerät selbst, bleibt nur noch die separate Zusatzversicherung, in der dieser Versicherungsschutz versichert werden kann.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Haftpflichtbedingungen, bzw. erstellen Ihnen ein Angebot für eine Luftfahrzeug-Zusatzversicherung. Fordern Sie hier weitere Informationen an!

 

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