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Hausbau

Welche Versicherung benötige ich als Bauherr?

Die Zahl der Baugenehmigungen steigt, immer mehr Menschen wollen Besitzer ihrer eigenen vier Wände sein. Bevor jedoch die Bagger rollen, sollten Bauherren ihren Versicherungsschutz überprüfen. Denn einige Versicherungen gehören hier zum Pflichtprogramm:

1.     Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wenn es um die Sicherheit auf der Baustelle geht, kommt der Bauherr um seine Verantwortung nicht herum. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die jeder Bauherr haben sollte. Denn er haftet für alle Schäden, die vom Bau und Grundstück ausgehen, sofern kein anderer verantwortlich ist. Das kann existenziell bedrohende, finanzielle Folgen haben.

Die Risiken sind zahlreich: Herabstürzende Teile können Passanten verletzen oder Autos beschädigen, Kinder können in die Baugrube fallen. Wichtig hierbei ist eine ausreichende Deckungssumme, diese sollte eine Höhe von mindestens fünf Millionen Euro haben.

Wer in Eigenregie baut, muss seinen Versicherungsschutz entsprechend erweitern. Der Versicherungsschutz endet bei Bezug bzw. bei Abnahme des Gebäudes.

2.     Bauleistungsversicherung

Für den Fall, dass die Baugrube voll Wasser läuft oder Vandalen den Rohbau verwüsten, empfiehlt es sich eine Bauleistungsversicherung zu haben. Der Versicherungsschutz umfasst alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- und Umbau. Auch Schäden durch den Diebstahl von fest eingebautem Material können mit abgedeckt werden. Hier sollten aber die Leistungen der Anbieter miteinander verglichen werden, da es hier zu starken Abweichungen bspw. in Bezug auf den Ausschluss von Schadensauslösern kommt.

3.     Bauhelfer-Unfallversicherung

Beim Hausbau packen meist nicht nur die Baufirma, sondern auch die Verwandtschaft bzw. Freunde und Bekannte mit an. Kommt es hier zu Arbeitsunfällen sind diese – egal ob sie unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten – über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Der Bauherr muss sie aber zuvor bei der Bau-Berufsgenossenschaft melden, sonst droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

Der automatische Schutz gilt jedoch nicht für den Bauherren und seinen Ehepartner. Auch sind Familienangehörige nicht immer automatisch geschützt. Verletzt sich beispielsweise der Vater beim Entladen eines Lkw, so gilt dies als übliche Gefälligkeit innerhalb der Familie, für die der gesetzliche Schutz nicht greift.“ Solche Fälle werden von einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung abgedeckt, die auch für sämtliche Hilfskräfte abgeschlossen werden kann.

4.     Feuer-Rohbau-Versicherung

Während der Bauphase können Feuer, Explosionen oder Blitzschlag zu hohen Schäden führen und die Arbeit von Monaten zerstören. Hiergegen hilft eine Feuer-Rohbau-Versicherung. Allerdings deckt diese eben nur Schäden durch Feuer, nicht aber durch Sturm oder Hagel ab. Hier bietet sich dann eine Gebäudeversicherung an.

Wenn alles geklappt hat und das neue Eigenheim steht, sollte eine Wohngebäudeversicherung die Bauleistungsversicherung ablösen. Sie versichert die Immobilie bei Schäden durch Brand, Rohrbruch, Sturm oder Frost. Weitere Schäden, beispielsweise Überschwemmungen durch Starkregen, können durch eine Elementarschadenversicherung mitversichert werden. Die Kosten unterscheiden sich je nach Risiko und Region. Dass diese sich lohnen kann, zeigt ein Blick in die GDV-Statistik: 2015 zahlten die Versicherer im Bereich der Gebäudeversicherung Leistungen in Höhe von 4,6 Milliarden Euro aus, Tendenz steigend.

Außerdem sollten besonders Immobilienbesitzer mit Hypothekendarlehen eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. Mit einer Risikolebensversicherung bleiben die Hinterbliebenen im Leistungsfall nicht auf einem Schuldenberg sitzen. Für Besitzer einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann das Darlehen auch in schwierigen Lebenssituationen, bei denen wegen Unfall oder Krankheit der Beruf nicht mehr ausgeübt und kein Geld mehr verdient werden kann, weiter bedient werden. Fordern Sie hier weitere Informationen an!

 

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