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E-Bike FahrradversicherungFahrrad-Vollkaskoversicherung

Nicht Jeder, der ein hochwertiges Fahrrad, E-Bike oder Pedelec besitzt weiß, dass es eine spezielle Vollkaskoversicherung gibt. Eventuell reicht Ihnen die Fahrraddiebstahlklausel in der Hausratpolice bei teuren Fahrrädern nicht aus, da sie Reparaturkosten, Verschleiß oder Teilediebstahl gar nicht abdeckt. Das kann bei solchen Schäden hohe Kosten und viel Ärger bedeuten. Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung schließt diese Lücken. Neben Reparaturkosten und Ersatz bei Diebstahl (in beiden Fällen auch von Teilen) sind auch Bagatellschäden mitversichert.

Seit 2014 bietet die Ammerländer Versicherung ein Produkt, das weit über die Fahrraddiebstahlklausel der Hausrat hinausgeht.

Die Private Fahrrad-Vollkaskoversicherung

  • Für private Elektrofahrräder bietet die Ammerländer Versicherung mit dem „Classic“- und „Exclusiv“-Schutz zwei Produkte.
  • Für hochwertige Modelle ohne Tretunterstützung gilt ein eigener „Classic“-Schutz.
  • In allen Tarifen: Auslandsschutz bis sechs Monate

Besondere Highlights für E-Bikes und Pedelecs

Ihr E-Bike/ Pedelec ist auch bei Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten versichert. Sogar Schäden durch Verschleiß sind innerhalb der ersten 3 Jahre (außer Reifen und Bremsen) versichert.

Auch Schutzbriefleistungen können versichert werden

  • Für Privatkunden im E-Bike-Produkt „Exclusiv“ sowie im Fahrrad-Produkt „Classic“
  • Deutliche Erweiterung des Alltags-Service. Versicherte nutzen ab sofort die Schutzbriefleistungen des Partners ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG
  • Im Falle einer Panne oder eines Unfalls gehören dazu: 24-Stunden-Service-Hotline und Pannenhilfe direkt vor Ort, Ersatzfahrrad, Fahrrad-Rücktransport, Abschleppdienst, Werkstattvermittlung sowie Weiter oder Rückfahrt, im Notfall Übernachtungskosten und Bargeld inbegriffen
  • Versicherte erhalten durch den neuen Service erweiterte Leistung bei weiterhin günstigen Prämien.

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Erweiterte Fahrrad-Vollkasko auch für Diensträder

Diese Variante richtet sich an Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Diensträder gemäß § 8 Absatz 2 EStG (Dienstwagenprivileg) zur Verfügung stellen.

  • Die 1-Prozent-Regel muss nicht mehr zwingend erfüllt sein.
  • Statt der gesamten Flotte müssen sich nur noch 80 Prozent der versicherten Diensträder im Kaufpreis zwischen 1.499 und 7.500 Euro bewegen.
  • Service-Erweiterung durch Baustein „Mobilität“: Fängt Kosten durch Beschädigungen ab, etwa verursacht durch einen Unfall oder eine Panne. Bis zu einer Höhe von insgesamt 150 Euro werden die Kosten für ein Ersatzrad, Transportkosten bis zur Werkstatt, Rückfahrt mit ÖPNV oder Taxi, oder bis zu 3 Übernachtungen bei einer Reise erstattet.

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