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Roller

Kleinkrafträder versichern!

Der 1. März ist für Moped- und Rollerfahrer ein wichtiges Datum. Kurz vor dem Frühlingsanfang beginnt nicht nur die Kleinkraftrad-Saison, sondern auch das neue Versicherungsjahr. Wer seine Vespa oder Kreidler pünktlich aus dem Winterschlaf holen möchte, benötigt ein neues gültiges Moped-Kennzeichen.

Moped-Versicherung

Mopeds müssen haftpflichtversichert sein!

Als Halter eines Kleinkraftrades brauchen Sie keine Zulassung und sind auch nicht steuerpflichtig, aber damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen. Dieses auch als „Moped-Kennzeichen“ bekannte Schild ist Ihr Nachweis, dass Ihr Gefährt haftpflichtversichert ist. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert, die Ihr Moped oder Roller bei Dritten verursacht.

Das neue Moped-Verkehrsjahr beginnt immer am 01. März eines Jahres. Fahrzeuge mit Versicherungspflicht benötigen somit wieder ein neues Kennzeichen für das das neue Versicherungsjahr.

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Geben Sie lediglich Ihre Daten in das Formular ein, der Versand der Moped-Kennzeichen erfolgt innerhalb von zwei Werktagen direkt über den Versicherer.