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Drohne über dem Meer

8 wichtige Regeln zum Betrieb von Drohnen

Knapp 400.000 Drohnen und Modellflugzeuge surren laut Schätzungen derzeit über Deutschland hinweg - Tendenz: steigend. Damit der Drohnen-Boom nicht zu einem Chaos am Himmel führt, hat die Bundesregierung Anfang des Jahres eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums beschlossen, die für mehr Sicherheit am Himmel sorgen soll. Am 6. April ist diese nun im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 7. April in Kraft getreten.

Hier als Auszug die wichtigsten Regeln:

Kennzeichnungspflicht
Alle Drohnen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250 Gramm müssen künftig gekennzeichnet sein, damit im Schadensfall der Halter festgestellt werden kann. Darum gibt es für die Drohnen eine Plakette, auf der Name und Adresse des Eigentümers vermerkt sind.

Zukunftstechnologie
Bislang brauchten gewerbliche Nutzer stets eine Erlaubnis - in Zukunft jedoch nur noch dann, wenn die Drohne schwerer als fünf Kilo ist. Zudem wird das bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Um jedoch außerhalb der Sichtweite operieren zu können, braucht man eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörden.

Kenntnisnachweis
Wer in Zukunft unbemannte Luftfahrtsysteme oder Flugmodelle mit einem Gewicht von mehr als zwei Kilos fliegen lassen möchte, benötigt einen Kenntnisnachweis. Der Nachweis erfolgt durch 1.) eine gültige Pilotenlizenz, 2.) eine Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich) oder 3.) eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle).

Erlaubnisfreiheit
Der Gebrauch von Drohnen, die weniger als 5 Kilo wiegen, ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Auch Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wie Feuerwehr, THW etc., benötigen keine Erlaubnis.

Erlaubnispflicht
Wer ein unbemanntes Luftfahrtsystem oder Flugmodell mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilo fliegen oder seine Drohne nachts aufsteigen lassen will, braucht eine Erlaubnis. Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.

Videobrillen
Flüge mithilfe einer Videobrille sind nur bis zu einer Höhe von 30 Metern erlaubt. Zudem darf die Drohne nicht schwerer als 250 Gramm sein bzw. eine weitere Person muss in der Nähe sein, und den Drohnenpiloten auf Gefahren aufmerksam machen können.

Flugverbot
Drohnenpiloten müssen auch in Zukunft zahlreiche Verbote beachten. So dürfen Drohnen unter anderem nicht über sensiblen Bereichen (Naturschutzgebiete, Krankenhäuser, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften etc.) operieren, bestimmte Verkehrswege sowie die Kontrollzonen von Flugplätzen meiden und eine Höhe von über 100 Metern nicht überschreiten. Jedoch können die zuständigen Behörden hier Ausnahmen erlassen, wenn der Betrieb keine Gefahr für den Luftverkehr oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.

Ausweichpflicht
Drohnen haben im Himmel keine Vorfahrt. Sie sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen.

Wichtig!
Viele Drohnenbesitzer gehen davon aus, dass Drohnen über die private Haftpflichtversicherung versichert sind. In der Regel ist dies nicht der Fall. Es muss also bei der privaten Haftpflichtversicherung geprüft werden, ob Versicherungsschutz besteht, oder dieser eventuell zusätzlich eingeschlossen werden kann.

Für Fluggeräte mit mehr als fünf Kilo Gewicht müssen Nutzer in jedem Fall eine spezielle Haftpflichtdeckung für Luftfahrzeuge abschließen. Will man auch eine Kaskoversicherung für Schäden am Fluggerät selbst, bleibt nur noch die separate Zusatzversicherung, in der dieser Versicherungsschutz versichert werden kann.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Haftpflichtbedingungen, bzw. erstellen Ihnen ein Angebot für eine Luftfahrzeug-Zusatzversicherung. Fordern Sie hier weitere Informationen an!

 

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