Brauche ich eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung?
Als Selbständiger, Unternehmer oder Geschäftsführer geht man unzählige vertragliche Verbindungen mit anderen Firmen, aber auch mit Privatpersonen ein. Je nach Größe des Betriebes muss man sich leider auch mit Streitigkeiten durch Personal und Geschäftspartnern auseinandersetzen. Schnell können hohe Kosten für anwaltliche Beratung, Gutachten oder Sachverständige anfallen, die ein Unternehmen oder einen Selbständigen in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Gut, wenn man hier auf professionellen rechtlichen Beistand zurückgreifen kann, ohne diesen selbst bezahlen zu müssen.
Denn der gewerbliche Rechtsschutz deckt Kosten ab, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen. So werden beispielsweise Anwalts- und Prozesskosten erstattet. Voraussetzung ist, dass der Rechtsstreit gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit geführt wird.
Der Umfang dieses Versicherungsschutzes kann stark variieren. Versicherbar sind vertragsrechtliche, arbeits-, verkehrs-, sozial- oder auch mietrechtliche Auseinandersetzungen.
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Benötige ich eine Transportversicherung?
Der Transport Ihrer Waren und Güter ist vielfältigen Risiken ausgesetzt. Zum Beispiel Schäden die auf dem Transport an der Ware entstehen, durch Abhandenkommen der Ware oder durch Lieferfristüberschreitung. Je nach Betrieb und Anforderung gibt es verschiedene Lösungen der Transportversicherung. Ob Transport von Waren und Gütern, Ausstellungsversicherungen oder spezielle Absicherungen für Speditionen.
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Wozu ist eine Betriebsinhaltsversicherung gut?
Mit der Inhaltsversicherung schützen Sie Ihren Betrieb bei Schadenskosten die durch Feuer-, Sturm-, und Leitungswasserschäden, oder Einbruch und Diebstahl entstehen können. Versichert ist dabei Ihr Betriebsinhalt wie z.B. Maschinen, Werkzeuge oder Büroausstattung sowie Waren und Vorräte. All diese Sachrisiken können gleichzeitig in einer Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert werden.
Wer übernimmt die laufenden Betriebskosten nach einem Versicherungsfall?
Die Geschäftsversicherung kann zudem einen finanziellen Schutz bei Betriebsunterbrechungen beinhalten. Wenn die betriebliche Tätigkeit, etwa nach einem Brand, Wasserrohrbruch oder einem anderen versicherten Schaden eingestellt werden muss, erstattet während dieser Zeit die Betriebsunterbrechungsversicherung die laufenden Kosten wie z.B. anfallenden Löhne und Gehälter.
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Warum eine Maschinenversicherung?
Sowohl stationäre Maschinen wie CNC-, Werkzeug-, Druckerei und Holzbearbeitungsmaschinen, als auch fahrbare oder transportable Geräte wie Bagger, Gabelstapler, Planierraupen oder Krane stellen wichtige Firmenvermögenswerte dar. Diese Geräte und Maschinen benötigen nicht nur eine optimale Wartung und Pflege, sondern auch bestmöglichen Versicherungsschutz.
Mit einer Maschinenversicherung sichern Sie sich gegen finanzielle Einbußen im Schadenfall durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Vorsatz Dritter, bei Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen und bei Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern ab. Insbesondere fahrbare und transportable Geräte sind durch ihre Mobilität besonders vielen Gefahren ausgesetzt.
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Benötige ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Vor Haftungsrisiken schützen Sie sich und Ihr Unternehmen am besten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung, denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
Die Haftpflichtversicherung bietet Schutz
Die Betriebshaftpflicht versichert alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen. Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet beispielsweise, wenn es durch Montagefehler zu Folgeschäden beim Kunden kommt oder während der Arbeit Unbeteiligte geschädigt werden.
Die Produkthaftpflichtversicherung ersetzt Schäden durch fehlerhaft hergestellte Waren und Leistungen, solche Schäden sind in der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht immer erfasst.
Die Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung dient als Ergänzung zu einer betrieblichen Haftpflichtversicherung um Haftpflichtansprüche bei Schäden an der Natur und Umwelt zu versichern.
Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung sind zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet, dazu gehören Architekten, Steuerberater und Versicherungsmakler. Generell sollte sich jeder Selbständige in beratenden Berufen, die durch Fehlberatungen Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen können, durch eine Vermögensschadenhaftpflicht schützen.
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