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Auslandskrankenversicherung vergleichen!Gilt meine gesetzliche Krankenversicherung auch auf Reisen?

Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur teilweise und auch nur wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann eventuell einige tausend Euro Arzt- oder Klinikkosten aus eigener Tasche zahlen.

Wenn Krankheit im Urlaub den finanziellen Ruin bedeutet

Mehr als 12.500 Rücktransporte für im Ausland erkrankte oder verletzte Urlauber hat nur der ADAC Ambulanz-Service im vergangenen Jahr durchgeführt. Das Problem dabei: Die Krankenkassen bezahlen diesen Service nicht. Wer sich nicht privat zusatzversichert, bleibt bei einer Rückholaktion zum Beispiel aus Mexiko dann mal eben auf 70.000 Euro Kosten sitzen. Diese Zahlen sollten gesetzlich Krankenversicherte nachdenklich machen.

Ein Ambulanz-Sonderflug von den Kanarischen Inseln nach Deutschland kostet locker bis zu 45.000 Euro. Ein Intensivtransport aus Mexiko kann bis zu 70.000 Euro kosten. Und aus Asien oder Australien kommen schnell bis zu 130.000 Euro zusammen.

Aber es geht noch teurer. Eine Frau war in Thailand an Grippe erkrankt, die zu einem Lungenversagen führte. Im Flieger zurück musste eine mobile Herz-Lungen-Maschine die Frau am Leben halten. 25 Stunden dauerte die Rettungsaktion. Die Kosten betrugen mehr als 250.000 Euro.

Eine private Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor den hohen Kosten

Ein Krankenrücktransport in eine Klinik in Deutschland ist generell nicht über die Kasse abgedeckt – unabhängig vom Urlaubsland. Wer keinen zusätzlichen Auslandskrankenschutz abgeschlossen hat, riskiert im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin.

Die Auslandskrankenversicherung bezahlt ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, zusätzlich die notwendigen Arznei- und Heilmittel, auch schmerzstillende Zahnbehandlungen und der medizinisch notwendige Rücktransport aus dem Reiseland (notfalls sogar mit teurem Rettungsflug) wird übernommen. Ihre private Auslandskrankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.

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careconcept

Pflegeversicherung vergleichen!Reicht die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung noch aus?

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut zwei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein Heimplatz kostet häufig über 3.000 Euro im Monat, davon tragen sie als Pflegebedürftiger rund die Hälfte selbst. Diese Kosten können Sie mit einer Pflege-Zusatzversicherung absichern.

Denn wenn im Pflegefall Finanzierungslücken bestehen, müssen die Betroffenen auf privates Vermögen zurückgreifen. Sollte dies nicht ausreichen, so wird das Sozialamt verpflichtet. Allerdings wird dieses dann grundsätzlich erst mal die Unterhaltspflichten der Angehörigen (z.B. der Kinder) prüfen. Wer im Idealfall nicht auf amtliche Hilfe angewiesen sein will, sollte eine Pflegezusatzversicherung abschließen.

Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung

Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflege­ver­si­che­rung. Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag. Die Pflege-Rentenversicherung zahlt eine monatliche Rente aus, sobald Sie pflegebedürftig werden, je nach gewähltem Tarif bereits ab Pflegegrad 1.
Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Es gibt ergänzende private Pflegeversicherung-Tarife die vom Staat bezuschusst werden.

Welches ist die richtige Pflegeabsicherung für mich?

Um hier die beste Lösung zu wählen, sollte zuvor die Finanzierungslücke errechnet werden.

Die einfachste und günstigste Variante einer Pflegepolice ist die Pflegekostenversicherung, die im Bedarfsfall die Kosten einer ambulanten oder stationären Pflege erstattet. Allerdings werden nur Kosten erstattet die auch nachgewiesen werden können. Dies ist mit Eigenaufwand verbunden und weniger für Menschen geeignet die die Versorgung z.B. noch innerhalb der Familie sicherstellen können.

Auch die Pflegetagegeldversicherung ist in Abhängigkeit zum Eintrittsalter noch relativ günstig. Im Pflegefall zahlt der Versicherer hier den vereinbarten Tagessatz. Dies hat den Vorteil, dass die Pflegeversorgung individueller sichergestellt werden kann, da hier keine Kostennachweise eingereicht werden müssen.
Allerdings darf der Versicherte aber nie die Zahlungen unterbrechen oder einstellen, auch wenn es aufgrund von Gesetzesänderungen wie der Pflegereform zu Beitragssteigerungen kommt, da sonst kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Etwas teurer sind die Pflegerentenversicherungen, eine Kombination aus Risikoschutz und Geldanlage. Hier werden für die gesamte Laufzeit konstante Beiträge versprochen. Der Versicherungsnehmer kann außerdem vorübergehend seine Beitragszahlungen aussetzen, was zwar die Leistungen im Pflegefall mindern würden, den grundsätzlichen Versicherungsschutz aber nicht gefährdet, wie dies bei den anderen Varianten der Fall ist.

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KrankentagegeldWas kommt nach Ende der Lohnfortzahlung?

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse, ca. 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn. Grundsätzlich gilt jedoch ein Höchstbetrag je Krankheitstag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt. Bei längerer Erkrankung können deshalb finanzielle Probleme entstehen.

Das private Krankentagegeld schützt Sie vor Verdienstausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abzahlen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt nach vereinbarter Zeit ein, am sinnvollsten wenn die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Günstigere Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit, das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Zahlung des Krankentagegelds vom Versicherer.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.

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KrankenhaustagegeldBrauche ich Krankenhaustagegeld solange ich in der Klinik bin?

Das Krankenhaustagegeld ist ein angenehmes finanzielles Polster, wenn Sie stationär behandelt werden müssen. Der Versicherer überweist Ihnen den vereinbarten Tagessatz, solange Sie aus medizinisch notwendigem Grund in der Klinik sind. Die Auszahlung Ihres Krankenhaustagegelds ist steuerfrei.

Mit Ihrem Krankenhaustagegeld können Sie zusätzliche Kosten wie Telefon und Fernsehermiete in der Klinik bezahlen. Die Zuzahlung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung decken, aber auch eine Ersatzkraft finanzieren, wenn während des Klinikaufenthalts niemand Haushalt und Kinder versorgt. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt, der Versicherer benötigt nur eine Bescheinigung der Klinik über Dauer und Grund der Behandlung.

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KrankenzusatzversicherungWarum reicht die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nicht mehr aus?

Durch Leistungskürzungen, sogenannte Gesundheitsreformen, in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung wird die Kluft zwischen Kassen- und Privatpatient immer größer. Jedoch kann nicht jeder der möchte in die private Kranken­ver­si­che­rung wechseln, mit einem privaten Ergänzungsschutz zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung können Sie aber wichtige Lücken schließen.

Mit einer Kranken-Zusatzversicherung können Sie Ihre eigenen Kostenanteile deutlich senken und das Leistungsniveau Ihrer ärztlichen Versorgung weitreichend verbessern. Ganz individuell stellen Sie die von Ihnen gewünschten Leistungen aus den Bereichen Ambulant – Stationär – Zahn - Tagegelder zusammen. Es steht Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung

Eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung kommt für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen werden - z.B. für hochwertigen Zahnersatz, Brillen, Naturheilverfahren, für die Chefarztbehandlung im Krankenhaus und für ärztliche Leistungen im Ausland.

Welche Leistungen brauchen Sie?

Gerade Zahnersatz ist teuer! Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Zahnersatz, Implantate, Keramikverblendungen und Inlays. Hochwertige Tarife zahlen sogar regelmäßige Zahnreinigung und Kieferorthopädie.

Tarife für den stationären Bereich verbessern die Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt, z.B. die Unterbringung in einem Einbettzimmer, anstatt Mehrbettzimmer. Auch Mehrkosten für die Behandlung durch Spezialisten und einen Chefarzt (weil es vielleicht anderswo einen Professor gibt, der mit einer neuen Operationstechnik für die bei Ihnen diagnostizierte Krankheit, ausgezeichnete Erfolge erzielt hat), können abgesichert werden.

Klären Sie vor Abschluss einer Zu­satz­ver­si­che­rung, welche Leistungen Ihnen wirklich wichtig sind. Wir beraten Sie dazu individuell und unabhängig.

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