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KFZ Unfall

Rückstufung des KFZ Schadenfreiheitsrabatt

Fahranfänger ärgern sich über teure Beiträge, erfahrene Fahrer müssen oft weniger zahlen – zumindest wenn sie kaum Unfälle gebaut haben. Der Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung bestimmt die Höhe der Beiträge mit. Wer dann doch in einen Unfall verwickelt ist, sollte sich also überlegen, ob er kleine Schäden nicht einfach selbst zahlt.

Man stelle sich vor: Auf dem Heimweg von der Arbeit ist Stau, die Nerven liegen blank, man ist unkonzentriert und baut versehentlich einen Auffahrunfall. Aber auch Bagatellschäden sorgen in der Kfz-Haftpflichtversicherung dafür, dass der Schadenfreiheitsrabatt geringer wird und die Beiträge steigen.

Jedes unfallfreies Jahr bedeutet, dass der Fahrer in eine bessere Schadenfreiheitsklasse aufsteigt. Wer dagegen einen Unfall verursacht, wird im Jahr darauf in eine schlechtere Schadensklasse herabgestuft. Es wird teurer.

Aber:

Man kann die Rückstufung vermeiden, wenn man kleine Schäden selbst zahlt. Das bedeutet: Die Versicherung leistet. Und man erstattet der Versicherung dann die Entschädigung zurück.

Bei mittelgroßen Schäden sollte man individuell prüfen: Wie hoch ist die Rückstufung? Bei jedem Fahrer, jedem Fahrzeug und jeder Versicherung sei das anders. Zudem ist es ratsam, nicht überstürzt am Unfallort zu handeln und ein Schuldgeständnis zu unterschreiben.

Freischuss: Angebot mancher Versicherer

Viele Versicherungen bieten zudem – gegen einen Zuschlag auf die Versicherungsprämie – den Einschluss von Rabattschutz an. Mit so einem Extra im Vertrag bleibt der Schadenfreiheitsrabatt auch nach Unfällen unverändert.

 

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