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Implantat

Die Regelversorgung beim Zahnarzt

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Behandlung und Zahnersatz sind kaum der Rede wert. Die gesetzlichen Kassen gewähren zu den Kosten der Regelversorgung gerade einmal einen Zuschuss von 60 Prozent. Mit Bonusheft liegt er bei 70 oder 75 Prozent – sofern das Heft über fünf beziehungsweise zehn Jahre geführt wurde. Das gilt aber lediglich für die Regelversorgung, also für die absolut notwendige Standardversorgung. Laut Sozialgesetzbuch muss sie „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Mehr nicht. Wer hochwertigere Produkte wünscht oder Wert auf optisch-ästhetische Gesichtspunkte legt, steckt unversehens in der Kostenfalle.

smileEin Beispiel: Bei einer Zahnlücke sieht die Regelversorgung eine einfache Brücke aus Nicht-Edelmetall vor. Im Seitenzahnbereich ist nicht einmal die zahnfarbene Verblendung inbegriffen. Die Kosten dafür liegen bei ca. 780 Euro. Ohne Bonusheft erstattet die Krankenkasse davon also 468 Euro. Selbst bei der Minimallösung zahlt der Patient mehr als 300 Euro zu. Wer statt der Brücke ein Implantat wünscht (Kosten: ca. 2.600 Euro), muss mehr als 2.000 Euro selbst bezahlen.

Zahnzusatzversicherung - Welche Tarife sind sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich immer dann, wenn Sie mehr als die spartanische Regelversorgung möchten und die Kosten für aufwändigere Behandlung und Materialien bestmöglich absichern wollen. Eine sinnvolle Zahnzusatzversicherung sollte aber folgende Leistungsbausteine enthalten:

  • Leistungserstattung außerhalb der Regelversorgung und ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Mindestens 80 Prozent, oder höhere Kostenerstattung für Zahnersatz.
  • Kostenübernahme auch für hochwertige Materialien (Gold, Keramik) bei Inlays.
  • Keramische Verblendungen von Kronen und Brücken auch im nicht sichtbaren Zahnbereich.
  • Unbegrenzte Anzahl von Implantaten pro Kiefer bei vollständiger Kostenübernahme.
  • Leistungen auch für Wurzelbehandlungen und professionelle Zahnreinigung.

Je jünger der Kunde bei Abschluss, desto niedriger sind die Beiträge. Tarife ohne Altersrückstellungen sind zu Beginn etwas günstiger, können aber in späteren Jahren teurer werden. Allerdings kann das auch bei Tarifen mit Altersrückstellung auf Grund der Treuhänder-Klausel passieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach der für Sie besten Zahnzusatzversicherung durch eine persönliche Beratung mit einem individuellen Beitrags- und Leistungsvergleich der verschiedenen Gesellschaften nach Ihren persönlichen Wünschen.

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