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Schadenersatz

Neuwert oder Zeitwert - Was bezahlt der Versicherer im Schadenfall?

Wer bei seiner Versicherung einen Schaden an Hausrat, Wohngebäude oder Auto meldet, wird oft mit verschiedenen Fachbegriffen konfrontiert. Was aber bedeuten Neuwert, Wiederbeschaffungswert oder Zeitwertentschädigung eigentlich? Hier finden Sie Antworten:

Der sogenannte Neuwert

Dahinter versteckt sich der Neuwert von Sachen gleicher Art und Güte. Es ist der Preis, der gezahlt werden muss, um Gegenstände mit den gleichen Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Niemand kann von Ihnen verlangen sich nach einem Schadenfall mit gebrauchten Möbeln einzudecken, nur weil Sie sich die Küche oder das Wohnzimmer bereits vor zehn Jahren gekauft haben. Der Preis kann niedriger, aber auch höher als der ursprüngliche Kaufpreis sein. Häufig kommt der Neuwert in der Hausratversicherung zum Einsatz, zum Beispiel wenn nach einem Brandschaden eine neue Küche angeschafft werden muss.

Die Zeitwertentschädigung in der Haftpflichtversicherung

Im Gegensatz zur Neuwertentschädigung bei der Hausratversicherung, gibt es bei der Haftpflichtversicherung eine Zeitwertentschädigung. Wird ein Dritter schuldhaft geschädigt, hat er Anspruch auf Schadenersatz. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt dann entweder die Kosten für eine Reparatur oder bei einem wirtschaftlichen Totalschaden eben den Zeitwert. Das ist der Wert, den der Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens hatte. Hier wird vom Neuwert des Gegenstandes ein Abzug aufgrund von Alter und Abnutzung vorgenommen. 

Beispiel: Jemand hat ein Smartphone vor einem halben Jahr für 849 Euro gekauft. Nun wird es von einer anderen Person unabsichtlich beschädigt. Zum Schadenzeitpunkt beträgt der Neuwert nur noch 774 Euro. Abzüglich Alter und Abnutzung bekommt der Geschädigte von der Haftpflichtversicherung den Zeitwert in Höhe von 619 Euro ersetzt.

Der Wiederbeschaffungs- und der Restwert

Bei der Kfz-Versicherung spricht man manchmal von einem Wiederbeschaffungswert. Der Wiederbeschaffungswert entspricht in etwa dem Händlerverkaufspreis, also wie viel ein genauso altes Fahrzeug gleicher Bauart aktuell beim Händler kosten würde.

Der Restwert bezieht sich auf den Wert bzw. Preis, den das Auto am Fahrzeugmarkt bei Verkauf noch erzielen kann. Der Restwert des Unfallfahrzeuges, als auch die unfallbedingten Reparaturkosten, werden in der Regel von einem KFZ-Sachverständigen ermittelt. Dieser erstellt ein Gutachten in dem die Details erfasst werden.

Diese Werte werden meist bei einem Totalschaden benötigt. Dann geht es darum von der eigenen Kaskoversicherung, oder nach einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung, eine Zahlung zu erhalten. Die Auto-Versicherung ersetzt im Schadensfall dann nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Auto-Restwert.

Sie benötigen detaillierte Auskünfte oder Unterstützung im Schadenfall? Bitte wenden Sie sich bei Fragen einfach an uns!

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